Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der sysops GmbH für IT-Beratung, Systempflege, Serverinfrastruktur und ergänzende Leistungen.

1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners

1.1

Die sysops GmbH (im Folgenden: SYSOPS) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Der Leistungsumfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung der Leistungen.

1.2

Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

1.3

SYSOPS kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.

1.4

SYSOPS kann diese AGB ändern, wenn die Änderung nach einer umfassenden Interessenabwägung für den Kunden zumutbar ist und soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden, so dass das Äquivalenzverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nicht in nicht nur unbedeutendem Maße gestört wird. SYSOPS wird dem Kunden die Änderung innerhalb einer angemessenen Frist vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Im Fall einer Änderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn sich die Änderung ausschließlich zu Gunsten des Kunden auswirkt. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung auf sein Kündigungsrecht gesondert hingewiesen.

2. Leistungspflichten

2.1

SYSOPS bietet die Beratung, Pflege, Sicherung und das Halten auf dem Stande der Technik für EdV-Systeme für Kunden an. Dies erfordert die Mitwirkung des Kunden. SYSOPS entwickelt und nutzt keine eigene Software sondern implementiert Software Dritter. Im Rahmen der Pflege der EDV-Systeme kann SYSOPS maximal Shell-skripte implementieren und Abläufe der genutzten Software orchestrieren. SYSOPS stellt keine eigenen Binärdateien bereit und verändert keinen Code der genutzten Software Dritter. Durch die Nutzung von Open-Source-Software erreicht SYSOPS so einen maximal nerven- und geldbeutelschonenden Betrieb. SYSOPS betreibt ferner eine Serverinfrastruktur für Unternehmen als Virtualisierungsplattform, die es dem Nutzer ermöglicht, jegliche Anwendung (Dienste) in virtuellen Umgebungen abzubilden.

2.2

Der Kunde hat keinen Anspruch auf Supportleistungen innerhalb einer konkreten Leistungsfrist. Ein Service-Level-Agreement (SLA) wird ausdrücklich nicht vereinbart. SYSOPS sichert aber zu, den Kunden bei Meldung technischer Probleme schnellst- und bestmöglich zu unterstützen. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass der Zugang zu seinem Dienst über dieselbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit erfolgt.

2.3

SYSOPS kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. SYSOPS wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigten Interessen des Kunden soweit möglich Rücksicht nehmen, diesen über die getroffenen Maßnahmen unverzüglich informieren, und alles Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung bzw. -sperrung unverzüglich aufzuheben

2.4

SYSOPS behält sich vor, den Zugang des Nutzers zu seinen Diensten außer zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit auch aus Gründen des technischen Fortschritts, der Sicherheit, der technischen Verfügbarkeit inklusive des Supports von Anbieter- oder Herstellerseite sowie aus Gründen des stabilen Betriebs und der Integrität der SYSOPS-Systeme zu ändern. SYSOPS darf insbesondere einzelne Features, Anwendungen, Skripten, Apps, Links und Programme hinzufügen, abschalten oder ändern. Dem Kunden entstehen durch die Änderungen keine zusätzlichen Kosten.

3. Wartungsarbeiten

3.1

SYSOPS kann den Zugang zu den Leistungen vorübergehend einstellen oder beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Interoperabilität der Services und datenschutzrechtliche Anforderungen dies erfordern. SYSOPS wird erforderliche Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen.

3.2

Über anstehende Wartungsarbeiten wird SYSOPS den Kunden so zeitnah wie möglich, im Regelfall 2 Arbeitstage zuvor, informieren. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird SYSOPS den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung sieben Arbeitstage zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.

3.3

Der Kunde benennt mindestens einen aktuellen Ansprechpartner, welcher die Wartungsankündigung in Textform erhält und im Falle von auftretenden Problemen technisch und tatsächlich in der Lage ist, bis spätestens 2 Werktage vor Beginn der Wartung, notwendige Informationen an SYSOPS zu übermitteln oder Abhilfe zu schaffen. Sollte der Ansprechpartner bis zu diesem Zeitpunkt nicht oder nicht angemessen reagieren, behält sich SYSOPS das Recht vor, die auftretenden Probleme im eigenen Ermessen zu lösen, sofern diese eine erfolgreiche Wartung erschweren oder verhindern. Bei den Wartungsarbeiten kann es zu technisch notwendigen Ausfallzeiten kommen.

4. Anpassung der Leistungen / Vertragsanpassung

4.1

SYSOPS kann ihre Leistungen ändern, wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Grund, erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Ungunsten des Kunden verschoben wird, so dass die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn die Anpassung notwendig ist, um die Leistungen an den Stand der Technik und Sicherheit, die Entwicklung rechtlicher und aufsichtsbehördlicher Anforderungen insbesondere in Bereichen Datenschutz, Telekommunikation und Verbraucherschutz sowie Marktentwicklungen insbesondere Kundenerwartungen an vergleichbare Leistungen beispielsweise im Hinblick auf Performance, Speicherkapazitäten, Nutzerfreundlichkeit und Effizienz anzupassen.

4.2

Ist SYSOPS nach Ziffer 3.1 berechtigt, ihre Leistungen zu ändern, kann sie nach billigem Ermessen gem. 315 BGB Ihre Preise anpassen.

4.3

Die Preisanpassung ist auf den Umfang der Leistungsänderungen begrenzt.

4.4

Die Preisanpassung kann sowohl zur Steigerung als auch zur Senkung der vom Kunden zu zahlenden Preise führen.

4.5

Sowohl bei der Preissteigerung als auch bei der Preissenkung ist zu berücksichtigen, ob die Preisänderung durch gesunkene/gestiegene Kosten in einem anderen Bereich ausgeglichen werden kann.

4.6

§ 315 BGB bleibt unberührt.

4.7

SYSOPS wird den Kunden klar und verständlich innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Zeitpunkt der Änderung über die Änderung informieren. Sofern eine Änderung die Zugriffsmöglichkeit auf das digitale Produkt oder die Nutzbarkeit des digitalen Produkts für den Kunden beeinträchtigt, wird SYSOPS den Kunden über die Merkmale und den Zeitpunkt der Änderung sowie die Rechte des Kunden informieren. Dies gilt nicht, wenn die Beeinträchtigung der Zugriffsmöglichkeit oder der Nutzbarkeit nur unerheblich ist.

4.8

Beeinträchtigt die Änderung die Zugriffsmöglichkeit oder die Nutzbarkeit des digitalen Produkts, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich durch Erklärung gegenüber SYSOPS beenden. Die Frist beginnt mit Zugang der Information über die Änderung, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Änderung. Das Recht zur Beendigung besteht nicht, wenn

(a) die Beeinträchtigung der Zugriffsmöglichkeit oder der Nutzbarkeit nur unerheblich ist, oder

(b) dem Kunden die Zugriffsmöglichkeit auf das unveränderte Produkt und dessen Nutzbarkeit ohne zusätzliche Kosten erhalten bleiben.

5. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

5.1

SYSOPS ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.

5.2

Der Vertrag kommt mit dem Empfang der Vertragsbestätigung, spätestens mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.

5.3

Der Vertrag wird, auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

5.4

Unberührt bleibt ferner das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für SYSOPS insbesondere dann vor, wenn der Kunde

sich mit einem Betrag in Höhe von mindestens einer monatlichen Entgeltforderung (Monatsrechnung) in Verzug befindet,

schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 10.1, 10.2, 10.4, 10.5 und 10.9 geregelten Pflichten verstößt,

oder

schuldhaft gegen die Bedingungen der Anbieter von Drittsoftware im Sinn von Ziffern 6.2 und 6.3 verstößt und diese Ansprüche an SYSOPS stellen, wobei unerheblich ist, ob die behaupteten Ansprüche berechtigt oder unberechtigt erhoben werden.

6. Drittsoftware, lokale IT-Infrastruktur des Kunden, Sicherung

6.1

Die Leistung von SYSOPS besteht hinsichtlich der Drittsoftware nur in der Beratung, Pflege und das Halten auf dem Stande der Technik der Drittsoftware, die der Kunde in eigener Verantwortung durch Software, Dienstleistungen oder Anwendungen, die von Dritten entwickelt und veröffentlicht werden, betreibt.

6.2

Die Dritten und SYSOPS sind unabhängige Parteien und SYSOPS wird keine Partei des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Dritten.

6.3

SYSOPS weist den Kunden darauf hin, dass die Verwendung von Software Dritter unter den von den Dritten selbst festgelegten Bedingungen und Konditionen erfolgt. Der Kunde lizenziert seine Software selbst.

6.4

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass SYSOPS in keiner Weise für Schäden verantwortlich ist, die durch die von dem Kunden veranlasste Nutzung von Software Dritter entstehen.

6.5

SYSOPS weist den Kunden darauf hin, dass durch die Verwendung von Software Dritter private und/oder sensible Informationen, die der Kunde mit SYSOPS teilt, von der Drittpartei, welche die Software zur Verfügung stellt, eingesehen werden können, und dass SYSOPS nicht verantwortlich ist für die Offenlegung, Änderung oder Löschung von Daten, die sich aus diesem Zugriff ergeben können.

6.6

SYSOPS übernimmt, soweit vertraglich vereinbart die Beratung und Ersteinrichtung von vor Ort bei dem Kunden vorgehaltenen EDV-Systemen (z.B. Firewall, Backup-Server). Für die Pflege und insbesondere das Halten der Software auf dem aktuellen Stand ist der Kunde selbst verantwortlich.

6.7

Nach Änderungen an der Infrastruktur des Kunden oder der genutzen Software oder Hardware Dritter, die nicht durch SYSOPS veranlasst oder durchgeführt wurde, obliegt die Erstanalyse des Problems dem Kunden; eine Fehlersuche und -behebung durch SYSOPS ist nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

6.8

Bei von SYSOPS vertraglich in seiner Serverinfrastruktur für den Kunden bereitgestellten Diensten oder vertraglich von SYSOPS gepflegten EDV-Systemen, die vor Ort bei dem Kunden vorgehalten werden, erfolgt eine Sicherung mittels ZFS-Replikation in einer Retention (Aufhebungszeit und -anzahl) von 3 monatlichen Snapshots, 4 wöchentlichen Snapshots, 7 täglichen Snapshots, 48 stündlichen Snapshots und 12 viertelstündlichen Snapshots. Wünscht der Kunde darüber hinaus die Vorhaltung weiterer Snapshots, so hat er unverzüglich einen entsprechenden Aufhebewunsch in Textform mitzuteilen; abhängig von den vorhandenen bzw. vom Kunden bei SYSOPS in der Serverinfrastruktur gebuchten Ressourcen behält sich SYSOPS eine Anpassung der Ressourcen in Abstimmung mit dem Kunden und ggf. eine Anpassung des Vertrages gemäß Ziffer 4 vor. Ferner behält sich SYSOPS vor, die vorgenannten Aufhebungszeiten zu reduzieren, wenn der auf dem genutzten EDV-System verfügbare Speicherplatz nicht (mehr) ausreicht, da sonst technisch weder Sicherung noch Betrieb des Systems sichergestellt werden können. In einem solchen Fall wird SYSOPS dies dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen, mitteilen, sodass der Kunde die Erweiterung des genutzten EDV-Systems in Abstimmung mit SYSOPS vornehmen kann.

6.9

SYSOPS prüft den Erfolg der Sicherung, der durch geeignete Systeme zur Überwachung der Betreuten EDV-Systeme bzw. der Serverinfrastruktur gemeldet wird. Bei Fehlermeldungen wird SYSOPS den Kunden unverzüglich, spätestens am Folgetag, informieren. SYSOPS weist darauf hin, dass die in Ziffer 6.8 beschriebene Art der Sicherung kein Backup im klassischen Sinn darstellt und empfiehlt dem Kunden ausdrücklich, zusätzlich wenigstens eine weitere Methode der Sicherung in eigener Verantwortung, aber in Abstimmung mit SYSOPS, zu implementieren oder kostenpflichtig bei SYSOPS zu buchen. SYSOPS weist ferner darauf hin, dass für ein ordnungsgemäßes Backup mindestens folgende Kriterien zu erfüllen sind:

zwei Standorte,

drei Kopien

mit zwei verschiedenen Methoden

Dies stellt den Mindeststandard dar, dessen Erfüllung der Kunde im eigenen Interesse entweder selbst oder durch kostenpflichtige Buchung der Backup-Lösung von SYSOPS erfüllen sollte.

6.10

SYSOPS bietet ferner kostenpflichtig eine separat zu buchende und zu implementierende Backup-Lösung an. Diese umfasst tägliche Backups für den Zeitraum von 12 Monaten auf separaten Systemen, welche die in Ziffer 6.9 genannten Anforderungen übertreffen. SYSOPS prüft den Erfolg der Sicherung, der durch geeignete Systeme zur Überwachung gemeldet wird. Bei Fehlermeldungen wird SYSOPS den Kunden unverzüglich, spätestens am Folgetag, informieren und die Fehler schnellstmöglich beheben.

6.11

SYSOPS weist darauf hin, dass die Sicherung eine Wiederherstellungschance ist, keine Wiederherstellungsgarantie. Die Wiederherstellungskontrolle sollte in regelmäßigen Abständen, mindestens jährlich, erfolgen. Die Wiederherstellungskontrolle muss vom Kunden separat kostenpflichtig beauftragt werden; sie ist nicht Teil der Überwachung der Sicherungen oder des ggf. vom Kunden hinzugebuchten zusätzlichen Backups.

7. Preise und Zahlung

7.1

Die Preise sind Festpreise. SYSOPS behält sich vor, für monatliche Aufwendungen von unter 100 € netto die Zahlungsweise auf vierteljährliche Abrechnung und für monatliche Aufwendungen von unter 40 € netto die Zahlungsweise auf jährliche Abrechnung einseitig anzupassen.

7.2

Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist, bestimmt SYSOPS die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen.

7.3

Der Kunde kommt, auch ohne Mahnung, in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungszugang leistet. Maßgeblich ist, dass dieser Betrag innerhalb dieser Frist bei SYSOPS auf dem in der Rechnung angegebenen Konto eingeht.

7.4

SYSOPS ist berechtigt, die Entgelte mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens 4 Wochen zu ändern, sofern die Änderung nach einer umfassenden Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Interessen von SYSOPS für den Kunden zumutbar ist. Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung ausschließlich auf einer Änderung von hoheitlich auferlegten Steuern, Gebühren, Abgaben und Beiträgen beruht oder sich zu Gunsten des Kunden auswirkt. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung auf sein Kündigungsrecht gesondert hingewiesen.

7.5

Im Verzugsfall berechnet SYSOPS Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich sowie für jede Mahnung eine Mahngebühr von 3 EURO, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt SYSOPS vorbehalten, ebenso der Ersatz der notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Insbesondere ist SYSOPS nicht zur Erbringung weiterer Vorleistungen verpflichtet, wenn der Kunde sich mit einem Betrag in Höhe von mindestens einer abgerechneten Entgeltforderung seit mindestens zwei Wochen in Verzug befindet.

7.6

SYSOPS ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für die betroffenen vertragsgegenständlichen Leistungen ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung an den geänderten Umsatzsteuersatz anzupassen. Wird der Umsatzsteuersatz im Rahmen der Änderung gesenkt, ist SYSOPS zu einer entsprechenden Anpassung verpflichtet.

7.7

Nutzungsunabhängige Entgelte werden monatlich im Voraus fällig. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Banküberweisung erfolgen.

7.8

Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungszeitraumes die Entgelte oder deren Bestandteile (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer), so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungszeitraumes bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungszeitraumes.

7.9

Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

7.10

SYSOPS stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine Rechnung im PDF-Format per E-Mailversand bereit. Soweit rechtlich zulässig, ist eine elektronische Rechnung ausgeschlossen.

8. Haftung

8.1

Die Verantwortlichkeit von SYSOPS für die von ihr zur Leistungserbringung verwendeten Komponenten endet an den Datenschnittstellen des Rechenzentrums zu den öffentlichen Datennetzen bzw. zum Datennetz des Kunden, soweit aufgrund vertraglicher Vereinbarung eine direkte Verbindung zu dessen Datennetz besteht.

8.2

Für Schäden haftet SYSOPS nur dann, wenn SYSOPS oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von SYSOPS oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von SYSOPS auf den Schaden beschränkt, der vertragstypisch ist und für SYSOPS bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war. Eine "wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht)" im vorstehenden Sinne ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

8.3

Wichtiger Hinweis

Haftungsbeschränkung

Die Haftung von SYSOPS wird für den Fall der einfachen Fahrlässigkeit in jedem einzelnen Schadensfalle auf einen Höchstbetrag von € 100.000,00 (in Worten: Euro einhunderttausend) beschränkt. Der Betrag von € 100.000,00 stellt den Höchstbetrag der SYSOPS in jedem einzelnen Schadensfalle obliegenden Leistung dar, und zwar mit der Maßgabe, dass nur eine einmalige Leistung der Summe in Betracht kommt,

und zwar hinsichtlich mehrerer entschädigungspflichtiger Personen, auf welche sich diese Haftungsbeschränkung erstreckt,

bezüglich eines aus mehreren Verstößen stammenden einheitlichen Schadens und

bezüglich sämtlicher Pflichtverletzungen bei der Erledigung eines einheitlichen Auftrages, mögen diese auf dem Verschulden von SYSOPS, eines Mitarbeiters oder einer von SYSOPS herangezogenen Hilfsperson beruhen.

Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass er bei höheren Haftungsrisiken die Möglichkeit hat, durch SYSOPS eine gesonderte Haftpflichtversicherung gegen Erstattung der Versicherungsprämie abschließen zu lassen. Einer Pflichtverletzung von SYSOPS steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Der Kunde und SYSOPS sind sich darüber einig, dass der konkrete Auftrag und diese Vereinbarung keine Rechte Dritter begründen. Vorsorglich wird jedoch vereinbart, dass die Bestimmungen dieser Haftungsbeschränkungsvereinbarung auch dann gelten, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein soll. Als einzelner Schadensfall ist die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen, die sich aus einem oder mehreren Pflichtverstößen bei Erledigung eines einheitlichen Auftrags ergeben können. Bei mehreren einzelnen Schadensfällen im Sinne dieses Absatzes ist die Haftungssumme auf € 150.000,00 (in Worten: Euro einhundertundfünfzigtausend) begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt für die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Die vorstehend genannten Bestimmungen gelten entsprechend für die Beauftragung dritter Personen im Namen und im Interesse des Kunden; die entsprechende Geltung bezieht sich auch auf Pflichtverstöße dieser beauftragten dritten Person. Die Beschränkung gilt sowohl für die Auswahl als auch für die Überwachung und Zusammenarbeit mit diesen Personen im Rahmen des Auftragsverhältnisses. Eine Erweiterung des Mandatsverhältnisses wird auch von den Bestimmungen dieser Haftungsbeschränkungsvereinbarung erfasst.

8.4

Die Haftung von SYSOPS aus einer übernommenen Garantie oder eines übernommenen Beschaffungsrisikos, bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund sonstiger gesetzlicher Vorschriften, nach denen die Haftung ausdrücklich nicht im Voraus ausgeschlossen oder erleichtert werden kann, bleibt unberührt.

8.5

Der Kunde ist selbst für die Einhaltung aller für den Betrieb seiner Dienste im Sinn von Ziffer 2.1. anwendbaren Rechtsvorschriften verantwortlich.

9. Außergerichtliche Streitbeilegung

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

10. Pflichten des Kunden

10.1

Der Kunde sichert zu, dass die SYSOPS von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, SYSOPS jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von SYSOPS binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer (mobil) des Ansprechpartners und / oder seines Vertreters, der für Notfälle während der üblichen Geschäftszeiten erreichbar sein muss.

10.2

Der Kunde hat insbesondere folgende kardinale Obliegenheiten zu erfüllen:

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche zur ordnungsgemäßen Durchführung der von SYSOPS geschuldeten Leistungen erforderlichen Mitwirkungs-, Beistellungs- und Unterstützungshandlungen rechtzeitig, vollständig und auf eigene Kosten zu erbringen, soweit diese ihrem Wesen nach in seine Sphäre fallen. Dies gilt insbesondere für alle organisatorischen, technischen, personellen und kommunikativen Maßnahmen, die erforderlich oder zweckmäßig sind, um die Leistungserbringung durch SYSOPS zu ermöglichen, zu fördern oder Verzögerungen, Störungen, Mehraufwand oder Schäden zu vermeiden.

Der Kunde hat die von ihm benannten oder für die Vertragsdurchführung verwendeten elektronischen Kommunikationskanäle, insbesondere E-Mail-Postfächer, fortlaufend empfangsbereit zu halten und eingehende Nachrichten regelmäßig abzurufen. Der Abruf hat in Abständen von höchstens zwei Wochen zu erfolgen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass ihn Mitteilungen von SYSOPS auf diesem Wege erreichen können, insbesondere durch hinreichende Speicherkapazitäten, funktionsfähige Spam- und Filtereinstellungen sowie die fortlaufende Aktualität der hinterlegten Kontaktdaten.

Soweit für die Leistungserbringung von SYSOPS Abstimmungen, Freigaben, Rückmeldungen, Terminvereinbarungen, technische Klärungen oder sonstige Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich sind, hat der Kunde hieran unverzüglich und in dem zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang mitzuwirken. Dies umfasst ausdrücklich auch die Mitwirkung bei Terminvereinbarungen, Abstimmungen und technischen Koordinierungen mit Dritten, deren Leistungen, Systeme oder Software der Kunde einsetzt oder deren Einbindung für die Leistungserbringung von SYSOPS erforderlich oder zweckmäßig ist, insbesondere mit Support-, Wartungs-, Hosting-, Cloud- oder Softwareanbietern des Kunden.

Der Kunde hat SYSOPS sowie den von diesem zur Leistungserbringung eingesetzten Erfüllungsgehilfen rechtzeitig denjenigen Zugang zu den beim Kunden eingesetzten Systemen, Anwendungen, Schnittstellen, Benutzerkonten, Administrationsbereichen und sonstigen technischen Umgebungen zu verschaffen, der für die Vertragsdurchführung erforderlich oder zweckmäßig ist. Dies gilt insbesondere auch für vom Kunden verwendete Software oder IT-Infrastruktur Dritter. Der Kunde hat sicherzustellen, dass erforderliche Berechtigungen, Freischaltungen, Zugangsdaten, Schnittstelleninformationen, Dokumentationen und Ansprechpartner rechtzeitig und in nutzbarer Form zur Verfügung stehen.

Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Systeme, Anwendungen und Softwarekomponenten, einschließlich Drittsoftware, in einem für die vertragsgemäße Leistungserbringung geeigneten und aktuellen Zustand zu halten, soweit deren Aktuellhaltung in seine Verantwortungs- und Risikosphäre fällt. Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige Durchführung oder Veranlassung von Updates, Upgrades, Patches, Fehlerbehebungen, Konfigurationsanpassungen, Herstellerumstellungen, Sicherheitsmaß-nahmen sowie sonstigen technischen oder organisatorischen Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung von Funktionsfähigkeit, Kompatibilität, Sicherheit, Supportfähigkeit oder Integrationsfähigkeit erforderlich oder geboten sind.

Dem Kunden obliegt nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von SYSOPS abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von SYSOPS oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen oder zu beauftragen (siehe Ziffer 6.10). Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von SYSOPS erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen kann.

Der Kunde ist ferner verpflichtet, bei gebotenem Ersatz von Software, Systemen, Komponenten oder sonstigen technischen Lösungen mitzuwirken und diesen rechtzeitig zu veranlassen oder zu beauftragen, wenn die bisher verwendete Lösung ganz oder teilweise abgekündigt wird, das Ende ihres Lebenszyklus erreicht oder erreicht hat, nicht mehr gepflegt, nicht mehr unterstützt, nicht mehr sicher betrieben werden kann oder aus sonstigen technischen, sicherheitsbezogenen, regulatorischen oder wirtschaftlich nachvollziehbaren Gründen für die weitere Leistungserbringung ungeeignet oder nur mit unverhältnismäßigen Risiken oder Mehraufwendungen nutzbar ist.

SYSOPS wird den Kunden über nach ihrer Auffassung gebotene Maßnahmen zur Aktuellhaltung, Anpassung, Sicherung, Umstellung oder sonstigen technischen Fortentwicklung sowie über gebotenen Ersatz von Software, Systemen oder Komponenten in Textform informieren. Der Kunde ist verpflichtet, die mitgeteilten Maßnahmen innerhalb einer vom Verwender unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls festzusetzenden, angemessenen Frist umzusetzen, umzusetzen zu lassen oder den gebotenen Ersatz innerhalb dieser Frist zu beauftragen und dessen Umsetzung unverzüglich einzuleiten.

10.3

Führt der Kunde eine ihm nach den vorstehenden Bestimmungen obliegende Mitwirkungshandlung, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig aus, so verlängern sich vereinbarte Leistungs- und Ausführungsfristen von SYSOPS angemessen, mindestens jedoch um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. SYSOPS ist in diesem Fall berechtigt, hierdurch verursachten Mehraufwand nach den vereinbarten, hilfsweise nach den üblichen Vergütungssätzen gesondert abzurechnen. Soweit Schäden, Störungen, Sicherheitsvorfälle, Funktionsbeeinträchtigungen, Inkompatibilitäten, Datenverluste, Verzögerungen oder sonstige nachteilige Folgen darauf beruhen, dass der Kunde gebotene Mitwirkungs-, Aktuellhaltungs-, Zugangsverschaffungs-, Koordinierungs- oder Ersatzbeschaffungshandlungen entgegen Ziffer 10.2 nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß vorgenommen, veranlasst oder beauftragt hat, ist eine Haftung von SYSOPS für diese Folgen ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit SYSOPS den betreffenden Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen. Zugleich ist SYSOPS gemäß Ziffer 5.4 berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.

10.4

Der Kunde verpflichtet sich, von SYSOPS erhaltene Passwörter / Zugangsdaten streng geheim zu halten und SYSOPS unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von SYSOPS nutzen, haftet der Kunde gegenüber SYSOPS auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

10.5

Soweit die von ihm betriebenen Dienste den Versand von E-Mails ermöglichen, verpflichtet sich der Kunde, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E- Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist SYSOPS berechtigt, den betreffenden Dienst unverzüglich zu sperren. Verletzt der Kunde schuldhaft seine vorgenannte Verpflichtung und werden hierdurch Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Sicherung der Versandreputation oder der technischen Zustellbarkeit der von SYSOPS betriebenen oder genutzten E-Mail-Infrastruktur erforderlich, insbesondere ein Umzug auf reputationspositive Server, so kann SYSOPS den hierdurch typischerweise entstehenden Schaden mit 2.000,00 EUR pauschal geltend machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. SYSOPS bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens vorbehalten.

10.6

Soweit die von ihm betriebenen Dienste den Versand von E-Mails ermöglichen, ist SYSOPS berechtigt, automatisierte und KI-gestützte Sicherheitssysteme zur Erkennung und Abwehr von Spam, Phishing, Malware und sonstigen Sicherheitsrisiken einzusetzen. Dem Kunden ist bekannt, dass hierbei auch rechtmäßige E-Mails im Einzelfall irrtümlich blockiert, zurückgewiesen, verzögert oder in Quarantäne verschoben werden können. Für Schäden, die auf einer solchen, nach dem Stand der Technik erfolgenden und vertretbaren sicherheitsbedingten Filterentscheidung beruhen, haftet SYSOPS nicht. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.7

Der Kunde ist verpflichtet, seine Dienste so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung der Server, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. SYSOPS ist berechtigt, Dienste, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen oder einzuschränken. SYSOPS wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

10.8

Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Backups seiner bei SYSOPS betriebenen Dienste in regelmäßigen Abständen selbstständig und eigenverantwortlich zu erstellen, soweit die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben; insbesondere der Kunde nicht eine Backup-Lösung gemäß Ziffer 6.10 beauftragt hat. Dem Kunden obliegt ferner in regelmäßigen Abständen, eine Wiederherstellungskontrolle der Backups durchzuführen oder zu beauftragen.

10.9

Der Kunde verpflichtet sich, durch die Nutzung der gemäß Ziffer 2.1 von SYSOPS betreuten EDV-Systeme nicht gegen gesetzliche Verbote (insbesondere Regelungen des Strafrechts und Wettbewerbsrechts), die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) zu verstoßen und übernimmt die umfassende Haftung für den Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen diese Pflichten. Der Kunde ist insbesondere für die öffentlich erreichbarer Dienste verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass die dort dargestellten bzw. erreichbaren Daten nicht die Rechte Dritter verletzen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde bei der Nutzung seiner Produkte, keine Inhalte zur Verfügung zu stellen oder in das Netz einzuspeisen bzw. einzugeben, die

pornographisches oder obszönes Material beinhalten,

Krieg, Terror und andere Gewalttaten verherrlichen,

geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden,

Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und/oder ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt,

den Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine der vorbezeichneten Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorganges in einer Würde verletzenden Weise darstellen,

geeignet sind, andere zu verleugnen, zu beleidigen, zu bedrohen oder jemandem übel nachzureden.

Die vorbezeichneten Verpflichtungen gelten entsprechend für eingerichtete Verweise („Hyperlinks") des Kunden auf solche Inhalte Dritter.

10.10

Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 10.9 unzulässig sind, ist SYSOPS berechtigt, den betreffenden Dienst zu sperren. SYSOPS wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

11. Datenschutz

11.1

SYSOPS erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen sind online unter Datenschutzhinweise abrufbar.

11.2

SYSOPS weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass SYSOPS die in den virtuellen Maschinen / Containern abgelegten Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf den von ihm betriebenen Diensten gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge, soweit die Sicherheit der Daten in seine Verantwortungs- und Risikosphäre fällt.

11.3

Insoweit SYSOPS für den Kunden als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSGVO tätig wird, gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen spezielle Regelungen zur Auftragsverarbeitungsvereinbarung, welche separat mit dem Kunden vereinbart worden sind.

12. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Aschaffenburg. SYSOPS ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von SYSOPS auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN- Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

Stand: 08/2026

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